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Was von Schweizer Lebensmittelproduzenten erwartet wird

Jakob Tresch

Seit dem 1. Januar 2024 müssen grosse Schweizer Publikumsgesellschaften nach der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (SR 221.434) über das Klima berichten, inklusive aller Treibhausgasemissionen. Das geplante Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) würde die Berichtspflicht auf rund 100 Grossunternehmen konzentrieren, aber eine externe Prüfung vorschreiben. Für Lebensmittelproduzenten heisst das: Grosse Kunden brauchen belastbare Emissionsdaten zu den Produkten, die sie bei Ihnen einkaufen.

Was gilt heute? Die Verordnung über Klimabelange

Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vom 23. November 2022 ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft (Fedlex, SR 221.434). Sie stützt sich auf die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD): Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.

Wer ist betroffen?

Berichtspflichtig sind Unternehmen, die kumulativ (Art. 964a OR):

  • Gesellschaften des öffentlichen Interesses sind, also vor allem Publikumsgesellschaften und von der FINMA beaufsichtigte Institute,
  • zusammen mit kontrollierten Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen haben und
  • eine Bilanzsumme von 20 Mio. Franken oder einen Umsatzerlös von 40 Mio. Franken überschreiten.

Laut Bundesrat betrifft das heute rund 200 Unternehmen (Medienmitteilung vom 2. April 2026).

Was steht zu Scope 3 drin?

Die Verordnung verlangt «soweit möglich und sachgerecht» quantitative CO2-Ziele, «die Angabe sämtlicher Treibhausgasemissionen» und einen Transitionsplan, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist. Die Erläuterungen des Eidgenössischen Finanzdepartements präzisieren aber, dass “sämtliche materielle Treibhausgasemissionen, inklusive der relevanten Kategorien von sogenannten Scope-3-Emissionen, welche über die Gesamtwertschöpfungskette entstehen”, auszuweisen sind (EFD-Erläuterungen vom 23. Nov. 2022).

Für Lebensmittelfirmen ist das entscheidend: Bei Händlern und grossen Verarbeitern entsteht der grösste Teil der Emissionen in der Lieferkette, also in Scope 3. Wer Emissionen ausweisen und einen glaubwürdigen Transitionsplan zeigen will, braucht Daten von seinen Lieferanten.

Was kommt? Das Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG)

Am 1. April 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung eröffnet. Die Vernehmlassung lief vom 2. April bis 9. Juli 2026.

Was der Vorentwurf für die Berichterstattung vorsieht:

  • Weniger Unternehmen: Berichtspflichtig wären nur noch Unternehmen mit mehr als 1'000 Vollzeitstellen und mehr als 450 Mio. Franken Umsatz weltweit. Laut Bundesrat wären das rund 100 statt heute 200 Unternehmen. Das Kriterium «Gesellschaft des öffentlichen Interesses» entfällt, damit könnten neu auch grosse nicht kotierte Unternehmen erfasst sein.
  • Externe Prüfung: Der Nachhaltigkeitsbericht müsste von einem zugelassenen Revisionsunternehmen mit begrenzter Prüfsicherheit geprüft werden.
  • Eine Aufsicht: Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) soll die Sorgfalts- und Berichtspflichten einheitlich beaufsichtigen.
  • Klima bleibt zentral: Der Bericht soll den Stand zum Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 abdecken. Für die Details zur Klimaberichterstattung erhält der Bundesrat eine ausdrückliche Verordnungskompetenz.
  • Schutz für kleinere Lieferanten: Von Geschäftspartnern mit weniger als 1'000 Vollzeitstellen dürften berichtspflichtige Unternehmen nur branchenübliche Informationen verlangen, die sich auf einen vom Bundesrat bezeichneten freiwilligen Standard stützen.

Was das für Schweizer Lebensmittelproduzenten bedeutet

Die wenigsten Lebensmittelproduzenten sind selbst berichtspflichtig. Betroffen sind sie trotzdem, weil ihre Kunden Scope-3-Zahlen brauchen. Der Druck kommt dabei nicht nur vom Gesetz, sondern auch von Klimazielen und Einkaufsrichtlinien. Ein Beispiel: Die Migros-Gruppe verlangt in ihren Sustainable Procurement Standards (Version 1.1 vom 7. April 2026), dass sich Lieferanten zu Science Based Targets oder gleichwertigen Klimazielen verpflichten und diese validieren lassen. Die Aufnahme dieser Anforderungen in die Vertragsunterlagen soll laut Migros bis Ende 2026 erfolgen.

Ohne Lieferantendaten rechnen Ihre Kunden mit Durchschnittsfaktoren pro Kategorie, etwa «Käse» oder «Backwaren». Ihre Reduktionen, zum Beispiel eine neue Rezeptur, regionale Rohstoffe oder weniger Verpackung, tauchen in deren Bilanz dann nicht auf. Mit einem produktspezifischen CO2-Fussabdruck (PCF) nach ISO 14067 multipliziert der Kunde Ihre Liefermenge mit Ihrem tatsächlichen Wert.

Welche Daten Kunden typischerweise anfragen

  1. CO2-Fussabdruck pro Produkt (kg CO2e pro kg oder Einheit)
  2. Methode und Standard, ISO 14067 oder GHG Protocol Product Standard
  3. Rohstoffherkunft und Rezeptur, auf Ebene der Hauptzutaten.
  4. Landnutzung und Landnutzungsänderung (FLAG) für Rohstoffe wie Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee oder Rindfleisch.
  5. Energie und Emissionen am eigenen Standort (Scope 1 und 2).
  6. Klimaziele

Checkliste für Lieferanten

  • Anfrage klären: Welche Produkte, welche Einheit, welche Systemgrenze, welches Format und welcher Termin?
  • Prioritäten setzen: Mit den umsatzstärksten Produkten und den emissionsintensivsten Zutaten beginnen.
  • Daten sammeln: Rezepturen, Herkunftsländer, Verpackung, Energieverbrauch und Transportwege.
  • Methodik dokumentieren: Annahmen, Datenquellen und Datenqualität offenlegen. Der Kunde muss das prüfen lassen.
  • Einmal rechnen, mehrfach nutzen: Dieselben Daten für Händler, Ausschreibungen und eigene Reduktionsziele verwenden.
  • Ziele planen: Klären, ob und wann Sie ein SBTi-Ziel einreichen.