Ab September 2026 ist „klimaneutral" auf der Verpackung verboten

Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettberwerb (UWG) tritt am 27. September 2026 in Kraft in Deutschland. Für Lebensmittelhersteller bedeutet das: Wer seine Kommunikation nicht anpasst, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Sanktionen.
Die Grundlage ist nicht neu: Die EU-Richtlinie 2024/825 wurde bereits im Februar 2024 verabschiedet. Deutschland hat die Richtlinie nun in nationales Recht gegossen.
Was sich ab September ändert
Das Gesetz verbietet drei Arten von Aussagen, die in der Lebensmittelbranche weit verbreitet sind.
1. Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
Aussagen wie „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „klimaschonend", „öko" oder „natürlich" sind nur noch erlaubt, wenn sie durch eine anerkannte Umweltleistung belegt sind, zum Beispiel durch EU-Bio für Lebensmittel. Wer andere Aussagen auf der Verpackung oder im Marketing verwendet, ohne einen Nachweis erbringen zu können, handelt ab September illegal.
2. Offset-basierte Klimaneutralitätsaussagen
Das ist die härteste Änderung für die Branche: Ein Produkt als „klimaneutral" zu bezeichnen, weil die Emissionen durch CO2-Zertifikate kompensiert wurden, ist künftig explizit verboten.
3. Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
Wer ein eigenes Label oder Icon auf der Verpackung nutzt, das Nachhaltigkeitsversprechen macht, braucht dafür ein anerkanntes, unabhängig überprüftes Zertifizierungssystem im Hintergrund. Selbst gestaltete „grüne" Siegel ohne externe Akkreditierung sind verboten.
Konkrete Beispiele, die für Lebensmittelhersteller zum Problem werden können
Klimaneutrale Produtke
Viele Lebensmittelmarken haben in den letzten Jahren "Klimaneutral zertifiziert" auf ihrer Verpackung kommuniziert. Das Modell: Die Emissionen werden berechnet, dann durch den Kauf von Kompensationszertifikaten (z.B. Waldschutzprojekte) ausgeglichen, und das Produkt gilt als "klimaneutral". Was das bedeutet: Jedes Produkt mit einem solchen Siegel auf der Verpackung muss bis September umgestaltet oder die Kommunikation geändert werden.
"Verpackung ist umweltfreundlich" oder "nachhaltige Verpackung"
Eine bekannte Aussage auf Produktseiten, in Nachhaltigkeitsberichten und auf Verpackungen. Ohne spezifische Angabe, welche Eigenschaft der Verpackung gemeint ist, und ohne Nachweis, dass diese Eigenschaft anerkannt hervorragend ist, ist das künftig eine allgemeine Umweltaussage und damit verboten. Korrekt wäre: "Diese Verpackung besteht zu 80% aus recyceltem Material".
"Wir beschaffen nachhaltig" auf der Unternehmenswebsite
Viele Lebensmittelhersteller kommunizieren auf ihrer Website oder im Nachhaltigkeitsbericht, dass sie "nachhaltig wirtschaften", "die Umwelt im Blick haben" oder "einen grünen Weg gehen". Solche Aussagen gelten als allgemeine Umweltaussagen zur gesamten Geschäftstätigkeit. Eine Aussage auf das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen zu beziehen, wenn sie sich nur auf einen Teilaspekt bezieht ist neu verboten. Wer zum Beispiel nur bei der Verpackung nachhaltig ist, aber nicht in der Rohstoffbeschaffung, darf das nicht als generelle Unternehmensaussage kommunizieren.
Zukunftsbezogene Klimaversprechen ohne Plan
"Bis 2050 klimaneutral" ist nur noch erlaubt, wenn ein öffentlich einsehbarer, detaillierter Umsetzungsplan existiert, der messbare Zwischenziele enthält, Ressourcen zuweist und regelmässig von einem unabhängigen Dritten überprüft wird. Und die Überprüfungsergebnisse müssen für Verbraucher zugänglich sein.
Vage Aussagen haben ein Ende
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen böser Absicht und Unwissenheit. Es fragt nicht, ob ein Unternehmen meint, was es sagt. Es fragt: Gibt es einen verifizierbaren Nachweis?
Das hat eine direkte Konsequenz für die Produktebene: Wer legitim Umweltaussagen machen will, braucht produktspezifische Daten. Ein Product Carbon Footprint ist ein guter Ausgangspunkt, der zeigt, was das Produkt tatsächlich verursacht, und der spezifische Aussagen erlaubt.
"Dieses Produkt hat einen PCF von 1,2 kg CO2e pro Kilogramm" ist eine spezifische, überprüfbare Aussage. "Dieses Produkt ist nachhaltig" ist es nicht mehr.
