Niatsu

Science Based Targets für KMUs

Jakob Tresch

Stand Januar 2024 haben insgesamt 7’482 Unternehmen Emissionsreduktionsziele gemäss den Leitlinien der Science Based Targets initiative (SBTi) verabschiedet. 4’471 dieser Ziele wurden offiziell von der SBTi validiert. Bemerkenswert ist, dass bereits ein Drittel des globalen Marktwerts Teil dieser Initiative ist. Insgesamt haben sich diese Unternehmen verpflichtet, Emissionen in der Grössenordnung von 1.5 Milliarden Tonnen CO2 zu reduzieren, gemäss den Vorgaben der SBTi.

Die SBTi gewinnt insbesondere in der Lebensmittelindustrie zunehmend an Bedeutung, da Detailhändler ihre Lieferanten vermehrt dazu auffordern, sich ebenfalls zur SBTi zu verpflichten. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Lebensmittelindustrie relevanten Themen.

Sind Sie gemäss SBTi ein KMU?

Gemäss der SBTi gilt ein Unternehmen grundsätzlich als KMU, wenn es weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigt. Diese Einstufung ermöglicht vereinfachte und schlankere Prozesse bei der Festlegung und Validierung wissenschaftsbasierter Klimaziele und trägt den begrenzten Ressourcen sowie den spezifischen Herausforderungen kleinerer Unternehmen Rechnung.

Neben der Anzahl Mitarbeitender berücksichtigt die SBTi weitere Kriterien zur Definition von KMU, darunter Jahresumsatz und finanzielle Vermögenswerte. Für die aktuellsten und detailliertesten Kriterien verweisen wir direkt auf die offizielle Website der SBTi (Link).

SBTi-Pfade für KMU

Die Festlegung von Klimazielen beginnt immer mit der Erstellung eines CO2-Inventars. Die an die SBTi übermittelten Daten müssen auf den Rechnungslegungsstandards des GHG Protocols basieren. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass keine Scope-1- oder Scope-2-Emissionen ausgeschlossen wurden, die mehr als 5 Prozent des gesamten Treibhausgasinventars ausmachen.

Im nächsten Schritt ist ein Basisjahr für Scope 1 sowie ein Basisjahr für Scope 2 festzulegen, inklusive der Wahl der Methodik (markt- oder standortbasiert). Zudem muss bestätigt werden, dass keine Offsets zur Zielerreichung eingesetzt werden und dass der Fortschritt in Bezug auf die Klimaziele jährlich veröffentlicht wird.

Gemäss Definition der SBTi liegt der Fokus für KMU in der Regel auf Scope-1- und Scope-2-Emissionen, für die entsprechende Reduktionsziele festgelegt werden müssen. Dennoch ist die Forest, Land and Agriculture Guidance (FLAG) zu beachten, die insbesondere für Lebensmittelhersteller relevant ist.

Als grobe Orientierung können Sie bei einem Basisjahr nach 2020 von folgenden Mindestzielen ausgehen:

  • Absolute Reduktionsziele Scope 1 & 2: 4.2 Prozent pro Jahr (Zieljahr minus 2020)
  • Absolute Reduktionsziele Scope 3: 2.5 Prozent pro Jahr (Zieljahr minus 2020)

Zur Veranschaulichung: Wenn Sie ein kurzfristiges Ziel bis 2030 festlegen, müssten Sie Ihre Emissionen in Scope 1 und 2 um 42 Prozent und in Scope 3 um 25 Prozent reduzieren, um eine SBTi-Validierung zu erhalten. Weitere Details finden Sie im Validation Protocol der SBTi (Link).

Forest, Land and Agriculture Guidance (FLAG)

Die FLAG-Guidance (Forest, Land and Agriculture, Link) der SBTi muss von KMU angewendet werden, wenn ihre Tätigkeiten einen wesentlichen Bezug zu landintensiven Sektoren haben. Dies ist der Fall, wenn ein signifikanter Anteil der Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft stammt oder wenn das Unternehmen im Agrar- oder vor- bzw. nachgelagerten Bereich tätig ist.

Konkret ist die Anwendung der FLAG-Guidance erforderlich, wenn mehr als 20 Prozent der Emissionen in Scope 1, 2 oder 3 mit landbezogenen Aktivitäten und Auswirkungen verbunden sind. Aufgrund der hohen Emissionen aus der Landwirtschaft betrifft dies die meisten Lebensmittelhersteller.

Net-Zero-Standard

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist der Net-Zero-Standard, der von der SBTi im Jahr 2023 eingeführt wurde (Link). Ein Net-Zero-Ziel liegt gemäss SBTi dann vor, wenn ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Ziel reduziert, die globale Erwärmung auf 1.5 °C zu begrenzen.

Nach einer tiefgreifenden Dekarbonisierung müssen verbleibende Emissionen durch die Entfernung einer äquivalenten Menge CO2 aus der Atmosphäre neutralisiert werden. Der Fokus liegt klar auf tatsächlichen Emissionsreduktionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette, bevor auf Kompensationen zurückgegriffen wird.

Um mit dem Net-Zero-Ziel der SBTi kompatibel zu sein, müssen Unternehmen ihre Emissionen in der Regel um 90 bis 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr reduzieren. Die verbleibenden 5 bis 10 Prozent dürfen durch glaubwürdige CO2-Entnahmen neutralisiert werden.

Fazit

Der Einfluss der SBTi wächst stetig, und KMU, insbesondere in der Lebensmittelindustrie, spielen eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Durch die Einführung wissenschaftsbasierter Klimaziele können KMU einen substanziellen Beitrag zur Reduktion globaler Emissionen leisten und gleichzeitig ihre eigene Zukunftsfähigkeit stärken.